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    Bei Aktienanleihen besitzt im Gegensatz zu den Wandelanleihen der Schuldiger (Emittent) das Wandlungsrecht. Hierbei werden die Bedingungen zuvor im Emissionsprospekt ausführlich beschrieben (Zeitpunkt und Umfang des Wandlungsrechtes). Der Emittent wird vom Wandlungsrecht Gebrauch machen, wenn der Gegenwert der Aktien unter dem Tilgungsbetrag liegt, da dies der kostengünstigere Weg für den Emittenten ist. Damit man überhaupt Investoren findet, die solch ein Risiko eingehen bedarf es einer höheren Verzinsung. In der Regel sind Aktienanleihen sehr hoch verzinst.

    Das Gegenteil zu den Aktienanleihen stellen Wandelanleihen dar. Wandelanleihen besitzen neben den herkömmlichen Ausstattungen einer Anleihe noch ein Zusatzrecht. Dieses Zusatzrecht ist ein Wandlungsrecht, welches der Gläubiger ausüben kann. Hierbei kann dieser am Ende der Laufzeit auf den Tilgungsbetrag verzichten und auf eine Auszahlung in Form von Aktien, die Anzahl ist hierbei in den Emissionsbedingungen geregelt, bestehen. Dadurch wird der Investor vom Gläubiger zum Anteilseigner. Vom Wandlungsrecht wird man nur Gebrauch machen, wenn sich dies für den Gläubiger rentiert. Würde der Wert der Aktienanzahl, welche zuvor klar definiert wurde, unter dem Tilgungskurs liegen, wird man nicht vom Wandlungsrecht Gebrauch machen. Hierbei wird man auf die Tilgung bestehen. Aufgrund des Wandlungsrechtes ist die Verzinsung von Wandelanleihen in der Regel geringer als herkömmliche Kuponanleihen.

    Wie man sieht besitzen Aktien- sowie Wandelanleihen Vor- sowie Nachteile. Jeder Investor muss selbst wissen, welche Variante er bevorzugt. Will man eine höhere Rendite muss man nicht zwangsläufig auf Aktienanleihen setzten. Hier spielen vor allem die Markterwartungen / Erwartungen bezüglich der Aktienkursentwicklung eine immense Rolle.

    Für die Emittenten stellen Aktien- und Wandelanleihen eine interessante Möglichkeit zur Finanzierung dar. Je nach beabsichtigter Strategie, können sie auf die ausgewählten Instrumente setzen.