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    Anleihen kann man anhand ihrer Merkmale unterscheiden. Bei den Unterscheidungskriterien sind in der Regel keine Grenzen vorhanden. In welche Anleihe man investiert, welche Bedingungen ihr dabei zugrunde liegen, muss man vor jeder Investition aus den Emissionsbedingungen herauslesen.

    Bei der Untergliederung hinsichtlich der Kuponzahlungen kann man zwei Varianten unterscheiden – die Kuponanleihen und die Nullkuponanleihen.

    Bei den Kuponanleihen handelt es sich um jenen Anleihentyp welcher in der Praxis am häufigsten anzutreffen ist. Ihr Hauptmerkmal ist, dass regelmäßige Zinszahlungen stattfinden. Die Intervalle der Zinszahlungen können individuell gestaltet werden. Im europäischen Raum sind jährliche Zinszahlungen am häufigsten anzutreffen. Im US-amerikanischen Raum sind die Zinszahlungstermine meist geringer (monatlich, quartalsweise).

    Bei den Nullkuponanleihen findet während der Laufzeit keine Zinsauszahlung statt. Bei den Nullkuponanleihen wird der gesamte Zinsertrag erst am Laufzeitende ausbezahlt. Die Rendite für die Investoren ergibt sich aus dem Unterschied zwischen Emissionskurs und Tilgungskurs. Je nach Sichtweise können Nullkuponanleihen gegenüber Kuponanleihen Vor- und Nachteile aufweisen. Der wahrscheinlich größte Vorteil liegt auf Seiten des Schuldners. Er muss sich keine Gedanken über die laufenden Zinszahlungen machen. Vielmehr stellen Nullkuponanleihen für den Schuldner endfällige Kredite dar. Der Schuldner weiß zu welchem Termin er dann welche Summe zu leisten hat. Genau das ist je nach Betrachtungsweise ein Nachteil für den Gläubiger. Gläubiger welche auf den laufenden Ertrag / die laufenden Kuponzahlungen angewiesen sind, werden in der Regel nicht in Nullkuponanleihen investieren.

    Im Falle einer Insolvenz fällt der Gläubiger im schlimmsten Fall bei den Nullkuponanleihen um das gesamte Kapital sowie um den gesamten Zinsanspruch um. Bei Kuponanleihen kann dies zwar auch der Fall sein, jedoch betrifft es hierbei nur den intervallsmäßigen Zinsanspruch.