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    Bei der Betrachtung von den Kennzahlen von Anleihen wird in der Regel das Hauptaugenmerk auf die Rendite gelegt. Theoretisch sollte die Rendite für den Gläubiger die Vergütung für das übernommene Risiko darstellen. Diese Rendite müsste sich somit aus einem risikolosen Zinssatz sowie einer Risikoprämie ermitteln. Bei der Renditeausgestaltung von Anleihen können unterschiedliche Varianten verfolgt werden.  Um die Rendite zu verstehen, muss man lediglich zwei Aktientypen unterscheiden – die Fixzinsanleihen und die variablen Anleihen.

    Ob es sich hierbei um endfällige oder Serienanleihen handelt ist zu vernachlässigen. Diese beiden Bedingungen stehen nicht im Vordergrund der Renditeerwartung – sicherlich sind sie jedoch für die Planungssicherheit von enormer Bedeutung.

    Die in der Praxis am häufigsten anzutreffende Verzinsungsart ist die der fixen Verzinsung. Hierbei wird bereits zu Beginn, bei der Emission, ein fixer Zinssatz festgelegt, welcher über die gesamte Anleihenlaufzeit konstant bleibt. Diese Tatsache bietet für den Schuldner und die Gläubiger den Vorteil, dass man mit fixen Zahlungen / Belastungen rechnen kann. Der große Nachteil von Fixzinsanleihen liegt darin, dass man bei Zinsänderungen die Verzinsung nicht anpassen kann. Steigende Zinsen bringen somit einen Nachteil für den Gläubiger. Fallende Zinsen würden sich hingegen negativ für den Schuldner auswirken.

    Bei den variablen Anleihen handelt es sich hingegen um Anleihen, bei welchen die Verzinsung maßgeblich von einem Basiswert / Basiszinssatz abhängig ist. Als Basiszinssatz werden hierbei in der Regel die üblichen Zinssätze Euribor oder SMR herangezogen. Auf diese Zinssätze wird in der Regel ein Risikoaufschlag hinzugerechnet. Aufgrund der Tatsache, dass der Basiswert steigen oder fallen kann, sind auch die Kuponzahlungen einer variablen Anleihe unterschiedlich. Der größte Vorteil von variablen Anleihen liegt darin, dass man somit nicht direkt dem Zinsrisiko ausgesetzt ist. Dies kann auf Seiten des Gläubigers sowie auch auf Seiten des Schuldners erwünscht sein.

    Als dritte Variante werden oftmals noch die Stufenzinsanleihen / Gleitzinsanleihen genannt. Diese kann man jedoch zu den Fixzinsanleihen hinzurechnen. Ihre Ausgestaltung ist in der Regel fix und wird in den Emissionsbedingungen ausführlich beschreiben.