Endfällige Anleihen

Anleihen kann man anhand ihrer Merkmale unterscheiden. Bei den Unterscheidungskriterien sind in der Regel keine Grenzen vorhanden. In welche Anleihe man investiert, welche Bedingungen ihr dabei zugrunde liegen, muss man vor jeder Investition aus den Emissionsbedingungen herauslesen.

Bei der Untergliederung hinsichtlich der Tilgung kann man zwischen endfälligen Anleihen und Anleihen ohne Tilgung unterscheiden.

Die am häufigsten anzutreffende Form der Tilgung ist die endfällige Tilgung. Während der Laufzeit leistet der Emittent hierbei lediglich Zinszahlungen (Kuponzahlungen) gar keine Zahlungen (Nullkuponanleihen). Am Ende der Laufzeit zahlt der Emittent bei endfälligen Tilgungen den versprochenen Tilgungskurs. Bei Kuponanleihen entspricht der Tilgungskurs in der Regel dem Nominalkurs. Bei Nullkuponanleihen ist der Tilgungskurs höher als der Nominalkurs / Emissionskurs, dementsprechend der Zinsen.

Eine Besonderheit unter den Anleihen sind ewige Anleihen. Sie werden als ewige Anleihen bezeichnet, da niemals eine Tilgung stattfindet. In der Regel besitzen sie auch keine feste Laufzeit. Die Laufzeit  wird jedoch oftmals mit 100 Jahren definiert. Hierbei findet am Ende jedoch keine Tilgung statt. Ist eine Anleihe jedoch mit einer Laufzeit begrenzt handelt es sich hierbei um keine ewige Anleihe im herkömmlichen Sinne.

Bei den ewigen Anleihen findet nie eine Tilgung statt. Der Gläubiger erhält seine Vergütung für das überlassene Kapital lediglich aus den laufenden Zinszahlungen. Der Kupon ist in der Regel wesentlich höher als bei endfälligen Anleihen. Anleihen ohne Tilgung trifft man nur sehr selten an. Am ehesten werden diese noch von Staaten ausgegeben. Deren Ausgabe stößt in der Regel jedoch auf ein geringes Interesse. Investoren sind in diesem Bereich äußerst skeptisch.



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