• Risiken bei Anleihen

    Wie beinahe jede Geldanlageform sind auch Anleihen nicht risikolos. Sie sind zwar in der Regel risikoärmer als andere Anlageformen und deshalb auch für risikoaverse Investoren geeignet. Man kann das Anleihenrisiko jedoch nicht verallgemeinern. Im Hintergrund muss man jede Anleihe / Emittenten genau prüfen. Ob Staatsanleihen oder Unternehmensanleihen risikoreicher sind kann man nicht sofort beurteilen. In der Regel ist hierbei der Emittent der ausschlaggebende Faktor. Auf folgende Risiken sollte man bei einem Anleiheninvestment besonders achten:

     

    Bonitätsrisiko

    Hinter jeder Anleihe steht ein Emittent. Wird dieser Emittent zahlungsunfähig kann es sein, dass die Anleihe nicht mehr getilgt (auch keine Zinszahlungen mehr geleistet werden) wird bzw. man somit seinen Einsatz verliert.

     

    Kursrisiko

    Unter dem Kursrisiko versteht man die nachteilige Entwicklung des Marktpreises. Dieses Risiko betrifft einen jedoch nur, wenn man frühzeitig die Anleihe verkauft / verkaufen muss. Das Kursrisiko kann die Folge des Bonitäts- oder Zinsänderungsrisikos sein.

     

    Zinsänderungsrisiko

    Die Marktpreise von Anleihen werden fortlaufend bewertet. Entwickelt sich die Verzinsung in die falsche Richtung, kann dies negative Folgen für den Markpreis haben. Ein Beispiel wäre, wenn man eine zweijährige Anleihe besitzt mit einer Restlaufzeit von einem Jahr und einem Kupon von 5 Prozent, wohingegen der Marktzins, dieser entspricht der Rendite, welche man alternativ erzielen könnte 10 Prozent beträgt. Da man am Markt mehr als 5 Prozent erhält, wird der Kurs der Anleihe unter dem Tilgungskurs sein. Bei einer Annahme von 100 – müsste er somit 100+5 -10 = 95 betragen (ohne andere Effekte … Zinseszinseffekt uvm. ….).

     

    Kündigungsrechte

    Das Kündigungsrecht stellt zwar in erster Linie nicht wirklich ein Risiko dar, ist jedoch sehr ärgerlich, wenn es seitens des Schuldners in Anspruch genommen wird. Hierbei erfolgt eine frühzeitige Rückzahlung. Der Investor kann somit nicht mehr mit den geplanten / einkalkulierten Kapitalrückflüssen rechnen. In der Regel wird vom Kündigungsrecht des Schuldners nur dann Gebrauch gemacht, wenn es sich für den Schuldner rentiert. Dies wäre der Fall, wenn sich dieser anderswo günstiger finanzieren könnte.